Die Verordnung D der US-Notenbank –
Was sie für Sie bedeutet!
Was ist Verordnung D?
Die Verordnung D ist eine Bundesverordnung, die die Anzahl der Überweisungen und Abhebungen von Spar-, Club- und Geldmarktkonten begrenzt. Gemäß Verordnung D sind bis zu sechs (6) Abhebungen, Überziehungsschutzüberweisungen, elektronische Geldtransfers/automatische Abbuchungen (EFT/ACH), Online-Banking- oder Telefonüberweisungen pro Monat zulässig. Jede Transaktionsanfrage, die nach Erreichen des Limits von sechs (6) Überweisungen oder Abhebungen eingeht, muss abgelehnt werden. Ihr Girokonto gilt als „Transaktionskonto“ und ist von dieser Verordnung ausgenommen.
Welche Auswirkungen hat die Verordnung D auf mein Konto?
- Die Verordnung D kann Ihren Dispokredit beeinträchtigen. Nach der sechsten elektronischen Abhebung oder Überweisung steht Ihnen Ihr Sparkonto nicht mehr für weitere Überziehungen zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass Schecks nicht eingelöst werden und Gebühren auf Ihrem Girokonto anfallen
- Die Verordnung D kann Ihre Möglichkeiten einschränken, Geld über unser Telefonbanking, unser Callcenter oder per Online-/Mobile-Banking zu transferieren. Nach der sechsten Abhebung oder Überweisung können Sie nur noch persönlich oder an einem Geldautomaten auf Ihr Guthaben zugreifen
- Abhebungen oder Überweisungen, die das monatliche Limit gemäß Reg. D überschreiten, können zu Gebühren für ungedeckte Schecks oder zur Kontoschließung führen
Transaktionsarten, die auf 6 pro Monat von Ihrem Spar-, Club- oder Geldmarktkonto beschränkt sind:
- Automatische Überweisungen von Ihrem Sparkonto auf ein anderes Konto bei JetStream FCU
- Überziehungskredit: Überweisung von Ihrem Sparkonto auf Ihr Girokonto
- Vorautorisierte automatische Überweisungen an Dritte oder andere Finanzinstitute (EFT/ACH-Abschneidungen)
- Telefonische Weiterleitungen an einen unserer Callcenter-Mitarbeiter
- Telefonische Überweisungen über unser Telefonbanking-System
- Online-/Mobile-Banking-Überweisungen
- ACH-Abhebungen
Arten von Transaktionen, die NICHT beschränkt sind:
- Einlagen
- Abhebungen, die persönlich vorgenommen wurden
- Persönlich vorgenommene Überweisungen
- Bargeldabhebungen oder Überweisungen am Geldautomaten
- Automatische Überweisungen auf Ihr JetStream FCU-Darlehen oder Ihre Kreditkarte
Tipps zur Vermeidung der Grenzwerte gemäß Verordnung D:
- Lassen Sie Ihre Direkteinzahlung auf Ihr Girokonto überweisen
- Lassen Sie alle Ihre vorautorisierten Zahlungen, ACH-Abbuchungen und Lastschriften von Ihrem Girokonto und nicht von Ihrem Sparkonto abbuchen
- Planen Sie im Voraus und tätigen Sie eine größere Überweisung von Ihrem Sparkonto anstatt mehrerer kleiner Überweisungen
- Nutzen Sie Geldautomaten oder führen Sie Ihre Überweisungen persönlich von Ihrem Sparkonto durch
- Ihr Geldmarktkonto ist auf 6 Transaktionen beschränkt; davon können maximal 3 per Scheck erfolgen